(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[1]

 

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 32 Absatz 2 in Kraft tritt[2], ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

[1] In Kraft getreten am 18.10.2016.
[2] In Kraft getreten am 7.12.2016, BGBl 2017 II S. 48.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge