(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[1]
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 32 Absatz 2 in Kraft tritt[2], ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen