1Dem in Monrovia am 25. November 1970 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und dem dazugehörigen Protokoll vom 25. November 1970 wird zugestimmt. 2Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.

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