Normenkette

§ 27 Abs. 1 Nr. 2, 3 WEG

 

Kommentar

Ein Verwalter, gegen den als Bauträger oder Architekten Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln (hier: Beseitigung von Rohrverstopfungen durch Bauschutt) in Betracht zu ziehen sind, ist auch ohne vorherigen Eigentümerbeschluss befugt, diejenigen Instandsetzungsarbeiten auf Kosten der Gemeinschaft in Auftrag zu geben, die keinen Aufschub bis zu einer Eigentümerversammlung dulden (Anschluss an BGH, NJW 1977, 44 und OLG Köln, WEM 1978, 91).

 

Link zur Entscheidung

( OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.1988, 15 W 119/86= NJW-RR 1989, 331)

zu Gruppe 6: Baurechtliche und bautechnische Fragen; Baumängel

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?