Rz. 18
Eine Alternative zur Neugründung einer GmbH kann der Erwerb aller Geschäftsanteile einer bereits existierenden GmbH sein, die ausschließlich zu diesem Zweck gegründet wurde und bisher keine Geschäftstätigkeit entfaltet hat (sog. Vorratsgesellschaft). Hierdurch wird das Gründungsverfahren, insbesondere unter zeitlichen und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten, vermieden. Derartige Vorratsgesellschaften werden von einer Vielzahl von Anbietern offeriert,[9] wenngleich die Nachfrage durch verkürzte Eintragungszeiten – nicht zuletzt wegen der Umstellung auf das elektronisch geführte Handelsregister – bei GmbH-Neugründungen nachgelassen hat.
Rz. 19
Der Erwerb aller Geschäftsanteile an einer Mantelgesellschaft, d.h. einer GmbH, die ursprünglich aktiv war, nunmehr aber ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat, ist hingegen keine empfehlenswerte Alternative zu einer Neugründung, da die Prüfung der ordnungsgemäßen Kapitalaufbringung und -erhaltung kaum möglich ist.
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