Mit den ersten sechs Prozessschritten des AMS-Dienstleister haben Sie ein Arbeitsschutzmanagementsystem in Ihrem Unternehmen aufgebaut. Das AMS hilft, die Gestaltung der Arbeit in Ihrem Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Um die Wirkung des AMS in den Arbeitsprozessen feststellen zu können, müssen Sie das System regelmäßig bewerten und überprüfen, wie die Prozesse in Ihrem Unternehmen funktionieren.
Umsetzung des Prozessschrittes
Die Bewertung des AMS-Dienstleister kann mit Hilfe der VBG-Auditfrageliste – Handlungshilfe "Audit, Bewertung und Verbesserung AMS-Dienstleister" auf zwei Arten durchgeführt werden:
- intern von Ihnen selbst und/oder
- extern von Dritten wie beispielsweise von geschulten Auditoren oder auch einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Das Verfahren festlegen; Ziel des Audits ist in jedem Fall, die Qualität der Umsetzung der durchgeführten Prozessschritte des AMS-Dienstleister zu überprüfen, zu bewerten und Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen festzulegen. Die Qualität des AMS-Dienstleister regelmäßig (mindestens jährlich) messen und bewerten.
Außerdem muss die Unternehmensführung das AMS-Dienstleister bewerten (Management-Review); dies kann in kleinen Unternehmen mit der Bewertung des AMS-Dienstleister zusammenfallen. In mittelständischen Unternehmen, in denen das Audit von Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit oder externen Auditoren vorgenommen wird, ist die Bewertung durch die Unternehmensführung ein zusätzlicher Bewertungsschritt.
Anlässe für die Bewertung festlegen. Anlässe können beispielsweise sein:
- Störungen und Probleme im Ablauf, die direkte Vorbeugungs- oder Korrekturmaßnahmen zur Folge haben,
- die Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe oder
- ein festgelegter Termin für die regelmäßige Bewertung und Überprüfung des AMS-Dienstleister.
Der Aufwand für das Audit ist gering, wenn das Unternehmen die von der VBG für einzelne Branchen entwickelten Beurteilungen der Arbeitsbedingungen und die daraus resultierenden Maßnahmen umgesetzt hat – zum Beispiel für Büroarbeit, Zeitarbeit, Wach- und Sicherungsdienste, Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen. In diesem Fall sind nur die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Konformität Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems zum AMS-Dienstleister zu überprüfen.
Internes Audit
Externes Audit
- Externen Auditor beauftragen – zum Beispiel qualifizierter Begutachter der VBG.
- Alle Führungskräfte/Projektverantwortlichen und Beschäftigten über die Durchführung des Audits informieren.
- Externes Audit durchführen lassen.
- Bewertung gemeinsam mit dem externen Auditor besprechen.
Praxishilfen und Dokumente:
- VBG-Auditfrageliste – Handlungshilfe "Audit, Bewertung und Verbesserung AMS-Dienstleister" – ab Seite 51
|
Planungsinstrument AMS-Dienstleister Prozessschritt 7.1: Bewertung des AMS-Dienstleister |
– |
Verfahren des Audits festlegen (intern oder extern). |
– |
Audit jährlich durchführen (Dokumente überprüfen, Einschätzungen der Führungskräfte und Beschäftigten einbeziehen). |
– |
Audit auswerten und die Qualität der Prozessschritte insgesamt sowie die Qualität des gesamten Arbeitsschutzmanagementsystems bewerten. |
– |
Bewertung durch Unternehmensführung. |
Maßnahme |
Dokument/Praxishilfe |
wer |
bis wann |
erledigt |
Verfahren des Audits festlegen (intern oder extern). |
|
|
|
|
Audit jährlich durchführen. |
VBG-Auditfrageliste – Handlungshilfe "Audit, Bewertung und Verbesserung AMS-Dienstleister" |
|
|
|
AMS Dienstleister bewerten. |
|
|
|
|
Bewertung durch Unternehmensführung. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bemerkung: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|