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Einleitung

Organisation von Sicherheit und Gesundheit ist für ein Unternehmen nicht nur rechtliche Verpflichtung, sondern auch wirtschaftliche und unternehmerische Notwendigkeit. Deutlich wird dies bei den direkten wirtschaftlichen Effekten, wie z. B. der Reduktion von Fehlzeiten oder der Gewährung von Prämien bzw. Beitragsnachlässen bei geringem Unfallaufkommen. Indirekte Auswirkungen, wie z. B. die Erhöhung der Rechtssicherheit für das Unternehmen und eine Zunahme der Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten sind weitere wichtige Argumente. Eine Reihe von Untersuchungen hierzu bestätigt diese Zusammenhänge[1]Aus wirtschaftlicher Perspektive sprechen somit viele Gründe für die Umsetzung einer wirksamen Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen. Dies wird insbesondere dann verwirklicht, wenn die Themen Sicherheit und Gesundheit nicht mit einer Vielzahl von einzelnen Maßnahmen bearbeitet, sondern systematisch in die betrieblichen Abläufe integriert, also als Arbeitsschutzmanagementsystem betrieben werden. Selbstverständlich können in ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit eingebunden werden. AMS werden auch als Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-Managementsysteme) bezeichnet.

Welche Auswirkungen hat die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems beispielsweise auf die Prozesse im Unternehmen? Wie sieht es mit dem Nutzen eines Arbeitsschutzmanagementsystems aus der Perspektive der Beschäftigten aus? Um Antworten auf diese und andere Fragen zu erhalten, hat die DGUV im Rahmen eines Forschungsprojektes Unternehmer bzw. Unternehmerinnen und deren Beschäftigte zur Wirksamkeit von Arbeitsschutzmanagementsystemen in über 300 Unternehmen aus verschiedenen Branchen befragt. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Folgenden vorgestellt.[2]

Weitere Informationen zur Steuerung von Sicherheit und Gesundheit mit Managementsystemen erhalten Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger. Einige Träger geben auch jeweils eigene Ausgaben dieser DGUV Information heraus.

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Systematische Integration von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieb des Fachbereichs Organisation von Sicherheit und Gesundheit der DGUV

DGUV Information 211-019

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen Webcode: p211019

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Bildnachweis

Titelfoto: © TSUNG-LIN WU/Fotolia; Portraits: Prof. Dr.-Ing. Mathias Noe: © KIT

(Karlsruher Institut für Technoligie); Michael Ennenbach © Michael Ennenbach;

Frank Lehmann © Frank Lehmann; © WDR/Annika Fußwinkel; Thomas Kemming

© Thomas Kemming, Kemming Agrardienstleistungs-GmbH; Felix

Huth © Felix Huth; Simone Moll © Molltransporte GmbH

[1] In den Literaturhinweisen im Anhang werden einige dieser Studien aufgeführt.
[2] Die vollständige Darstellung der Umfrageergebnisse findet sich in der Evaluation zur "Wirksamkeit der Angebote und Werkzeuge der UVT zum AMS" - Projekt 4.11 des Fachausschusses Organisation des Arbeitsschutzes (FA ORG) (siehe Anhang 4.2).

1 Gründe für die Einführung von AMS und dessen Auswirkungen im Unternehmen

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So vielfältig sich die befragten Unternehmen hinsichtlich Branche, Größe und Aufbau- bzw. Ablauforganisation darstellen, so unterschiedlich sind deren Gründe für die Einführung eines AMS und dessen Auswirkungen auf betrieblicher Ebene.

Die Untersuchung hat fünf Einzelmotive identifiziert, die aus Sicht der Unternehmen für die Einführung eines AMS wesentlich waren.

Dies sind:

 

1.

Erhöhung der Rechtssicherheit für das Unternehmen und seine Führungskräfte

 

2.

Optimierung der Organisation und der Prozessabläufe

 

3.

Erhöhung der Arbeitsschutzkompetenz der Führungskräfte

 

4.

Erhöhung der Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten

 

5.

Verbesserung des Unternehmensimages sowie Vertrauenszunahme bei Kunden und Partnern

1.1 Erhöhung der Rechtssicherheit für das Unternehmen und seine Führungskräfte

Im Rahmen der Untersuchung wurden die Auswirkungen in Bezug auf die Rechtssicherheit nach der Einführung eines AMS ermittelt. Neben der Rechtssicherheit als eigenständigem Kriterium wurden in diesem Zusammenhang die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch Führungskräfte betrachtet. Wie sich diese Aspekte nach Einführung eines AMS verbessert haben, zeigt die Grafik in Abb. 1.

Abb. 1

Erhöhung der Rechtssicherheit für das Unternehmen und seine Führungskräfte

Die Untersuchung zeigt, dass vorhandene Routinen - insbesondere bei so wichtigen Themen wie Gefährdungsbeurteilung und Führungskräfteverantwortung - nach Einführung eines AMS stabiler in das betriebliche Geschehen eingebunden sind und verbessert ablaufen.

Weitere Gesichtspunkte, die sich mit Blick auf die Rechtssicherheit durch das AMS ...

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