DIN 18040-Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen
Die DIN 18040 ist in Deutschland die Grundnorm für das Barrierefreie Bauen und Planen. Die dreiteilige Norm soll die bisherigen Normen in diesem Bereich komplett ablösen. Die Übersicht rechts verdeutlicht den Übergang bisheriger Normen in das neu geschaffene Normenwerk.
Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).
Berücksichtigt werden die Bedürfnisse von Menschen
- mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung
- mit motorischen Einschränkungen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
- die großwüchsig oder kleinwüchsig sind
- mit kognitiven Einschränkungen
- die bereits älter sind
- wie Kindern
- mit Kinderwagen oder Gepäck.
Die Anforderungen der Norm sollen zu Nutzungserleichterungen führen.
Die Norm besteht aus drei Teilen:
- DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (Ausgabe 2010-10)
- DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen (Ausgabe 2011-09)
- E DIN 18040-3:2013-05: Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Teil 1 der DIN 18040
Abb. 18 Zugangsbereich
Der Teil 1 der DIN 18040 ersetzt die DIN 18024-2:1996-11.
Die Einführung der Norm bzw. einzelner Punkte in die Technischen Baubestimmungen obliegt jedem Bundesland.
Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören in Anlehnung an die Musterbauordnung (§ 50 Abs. 2 MBO):
- Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens
- Sport- und Freizeitstätten
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude
- Verkaufs- und Gaststätten
- Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen
Anforderungen an Wohnheime und Beherbergungsstätten sowie Arbeitsstätten sind nicht Bestandteil dieser Norm.
Für Arbeitsstätten gibt es die Technische Regel (ASR) "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten", die sich inhaltlich an den Definitionen und Festlegungen der Norm orientiert.
Teil 2 der DIN 18040
Abb. 19 Barrierefreies WC
Der Teil 2 der DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen Ausgabe: 2011-09 ersetzt die DIN 18025-1 und 2. Die Einführung der Norm bzw. einzelner Punkte in die Technischen Baubestimmungen obliegt ebenfalls den Bundesländern.
DIN 18040-2 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich auch die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Es wird dabei zwischen Wohnungen unterschieden die barrierefrei nutzbar und Wohnungen die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind.
Anforderungen an Wohnheime und Beherbergungsstätten sind nicht Bestandteil der Norm.
In der Norm werden die Begriffe Bedienelemente, Bewegungsfläche, Bodenindikatoren, Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfeld, Greifbereich, Orientierungshilfe, motorische, sensorische und kognitive Einschränkungen, das Zwei-Sinne-Prinzip u.a. Begriffe definiert.
Es werden dann speziell für den Wohnbereich und die Wohnumgebung auch mit Hilfe von Beispielen konkret die erforderliche Gestaltung bzw. Ausstattung von Flächen, Wegen, Rampen, Treppen, Aufzügen, Bädern, WC-Anlagen, Küchen und Wohnungen beschrieben.
Teil 3 der DIN 18040
Abb. 20 Stufenmarkierung
Abb. 21 Leitsystem
Der Teil 3 der DIN 18040 -Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, ist derzeit im Entwurfsstadium (E DIN 18040-3:2013-05 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3). Die Norm wird Grundregeln wie Maße für benötigte Verkehrsräume mobilitätsbehinderter Menschen festlegen.
Es werden Grundanforderungen zur Information und Orientierung, wie das Zwei-Sinne-Prinzip, Anforderungen an Oberflächen und Ausgestaltung des Außenraumes beschrieben.
In einem Anwendungsteil folgen Regelungen zu Fußgängerverkehrsanlagen, Anlagen des ruhenden Verkehrs, des öffentlichen Verkehrs, Spielplätze, Freizeitflächen und Freiflächen, Grünanlagen sowie Anlagen zur Überwindung von Höhenunterschieden wie Treppen oder Rampen.
Bezüglich der Anforderungen blinder und sehbehinderter Menschen wird auf die DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum verwiesen bzw. deren Regelung übernommen.
An Querungsstellen sind Lösungen vorzusehen, die sowohl den Bedürfnissen von Gehbehinderten (und allen mit Kinderwagen, Rollkoffern u. ä.) als auch den Anforderungen von Blinden und Sehbehinderten Rechnung tragen. Dies kann z. B. durch einen Querungsbereich für Gehbehinderte mit einer Absenkung des Bordes auf Fahrbahnniveau sowie ein besonderer Querungsbereich für Blinde und Sehbehinderte mit einem mindestens 6 cm hohen Bord. Alternativ ist auch eine gemeinsame Querungsstelle mit 3 cm Bordhöhe bei einer Rundung von 20 mm möglich.
Abb. 22 Differenzierte Bordhöhen
Abb. 23 Handl...