Die frühzeitige Umsetzung barrierefreien Bauens führt ebenso zu einer besseren Wirtschaftlichkeit des Bauprozesses wie auch der anschließenden Nutzung des Gebäudes. Dabei ist zwischen Neubau und Bauen im Bestand zu unterscheiden. Bei Neubauten sind barrierefreie Gestaltungsanforderungen relativ leicht umsetzbar. Beim Bauen im Bestand ist dies oft mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

Neubauten und große Umbauten bzw. Nutzungsänderungen

Entscheidend für eine wirtschaftliche und praktikable Umsetzung ist, dass die barrierefreien Anforderungen von Beginn an in den Planungsprozess eingebunden werden.

Die wirtschaftliche Dimension barrierefreier baulicher Einrichtungen zeigt sich darin, dass

  1. der Personenkreis qualifizierter Beschäftigter potenziell erweitert wird,
  2. die Anzahl der Kunden durch Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern mit eingeschränkten Fähigkeiten erweitert wird,
  3. Prozesse durch reibungslosere und ergonomischere Nutzung verbessert werden,
  4. Abläufe unabhängig von möglichen Einschränkungen einzelner Beschäftigter flexibel organisiert werden können,
  5. Unfälle und Störungen in Abläufen für Menschen mit und ohne Behinderungen minimiert oder ganz vermieden werden,
  6. mehr Fachkräfte in unterschiedlichen Lebenssituationen (Alter, körperliche Einschränkung) länger arbeiten können,
  7. durch Senkung der Belastungen und Beanspruchung die Leistungsfähigkeit aller gesteigert wird.

Für die wirtschaftliche Gestaltung barrierefreier baulicher Einrichtungen ist dabei insbesondere zu achten auf:

  • Erreichbarkeit und Zugänglichkeit im Zwei-Kanal-Prinzip
  • wahrnehmbare Informationen im Zwei-Sinne-Prinzip

Dadurch wird erreicht, dass

  • eine gleichberechtigte Nutzung ermöglicht ist,
  • personelle Ausfallzeiten durch belastungsarme Nutzbarkeit reduziert werden können,
  • eine räumliche und personelle Flexibilität erreicht werden kann,
  • durch eine einfache, intuitive Benutzung Einarbeitungszeiten und Lernprozesse verkürzt sowie Fehlbedienungen vermieden werden können,
  • durch eine erhöhte Fehlertoleranz der Ausfall von Personal, Maschinen und Produkten verringert wird.

Abb. 40 Eingang mit Stufe

Abb. 41 Eingang ohne Stufe

Bauliche Maßnahmen im Bestand

Abb. 42 Evakuierungs-Stuhl

Abb. 43 Hinweis auf eine Hilfemöglichkeit

Während bei Neubauten eine barrierefreie Gestaltung i.d.R. kostenneutral umfassend umsetzbar ist, führen beim Bauen im Bestand einzelfallbezogene Planungen oft "nur" zu behinderungsgerechten Anpassungen.

Hier sind kreative bauliche, technische und organisatorische Kompromisse gefragt.

Insbesondere bei Bestandsgebäuden bedarf es oft zusätzlich oder als kurzfristig umsetzbare Alternative zu einer barrierefreien Gestaltung organisatorischer Maßnahmen. Zur Feststellung des Bedarfs und der Möglichkeiten kann in Unternehmen eine inklusive Gefährdungsbeurteilung erfolgen, die ggf. besondere Bedarfe ermittelt.

Dies können z. B. Maßnahmen zu

  • Wahrnehmbarkeit, Erkennbarkeit, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit,
  • Assistenz,
  • Anforderungen an eine sichere Alarmierung und Evakuierung (z. B. personenbezogene Konzepte)
  • Vermittlung von Informationen im Zwei-Sinne-Prinzip (z. B. personelle oder technische Lösungen)

sein.

In den folgenden Angaben finden Sie weitere wertvolle Hinweise zu diesem Themenbereich.
Folgende Kapitel sind zu berücksichtigen: Weiterführende Informationen
Kapitel 2.3.1 Landes- und Musterbauordnung

Landesbauordnungen

Arbeitsschutzgesetz

Arbeitsstättenverordnung

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten (ASR V3a.2)

DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (Ausgabe 2010-10)
Kapitel 2.3.2 Brandschutz allgemein
Kapitel 2.3.3 Landesrecht - Denkmalschutz
Kapitel 2.4.3 Barrierefreies Bauen - DIN 18040
Kapitel 3.1.1 Öffentlich und nicht öffentlich zugängliche bauliche Anlagen
Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.

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