Barrierefreie Gestaltung
Abb. 30 Barrierefreiheit für Alle - Rampe im öffentlich zugänglichen Bereich
Eine barrierefreie Gestaltung bedeutet, dass schon bei Neu- und großen Umbauten die Gestaltungsprinzipien der Barrierefreiheit berücksichtigt werden und in der Regel somit meist teure und umfangreiche Umbauten und Anpassungen vermieden werden. Von dieser präventiven Maßnahme profitieren alle Beteiligten mit und ohne Behinderung.
Zum Beispiel erhöht jede geplante Stufe die Gefahr des Stolperns oder Stürzens aller Beschäftigten und kann durch einen präventiven Ansatz - Vermeidung von Stufen - vermieden werden. Durch diese Maßnahme wird die Nutzbarkeit für z. B. geheingeschränkte Beschäftigte gewährleistet.
Grundlage: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Behinderungsgerechte Gestaltung
Abb. 31 Behinderungsgerechte Individuallösung - Treppenlifter
Eine behinderungsgerechte Gestaltung bedeutet im Allgemeinen eine nachträgliche Anpassung im Bestand unter Berücksichtigung individueller gesundheitlicher Einschränkungen und kann daher bestenfalls als rehabilitative Maßnahme betrachtet werden.
In vielen Gebäuden sind keine Personenaufzüge vorhanden. Kommt es zu einem Unfall eines Beschäftigten mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen muss bei Weiterbeschäftigung ein Personenaufzug oder Treppenlifter nachgerüstet werden. In der Regel wird aus Kostengründen oft auf Treppenlifter zurückgegriffen. Diese sind ausschließlich für die Nutzung durch den Rehabilitanden vorgesehen. Es ergibt sich kein Vorteil für alle Beschäftigten.
Grundlage: Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
In den folgenden Angaben finden Sie weitere wertvolle Hinweise zu diesem Themenbereich. | ||
Folgende Kapitel sind zu berücksichtigen: | Weiterführende Informationen | |
Kapitel 1 | Wandel in der Behindertenpolitik | DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (Ausgabe 2010-10) DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen (Ausgabe 2011-09) E DIN 18040: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum |
Kapitel 1.1 | UN-Behindertenrechtskonvention | |
Kapitel 1.2 | Nationaler Aktionsplan | |
Kapitel 1.3 | DGUV-Aktionsplan | |
Kapitel 2.4.3 | Barrierefreies Bauen - DIN 18040 | |
Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden. |
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