Staatlicherseits wurde eine Reihe von Fördermaßnahmen festgeschrieben, um u.a. die Chancen von Menschen mit Behinderung zu erhöhen, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten.

Verschiedene Beratungsstellen geben Hilfestellung, welche staatlichen Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden können. Dieses Beratungsangebot beinhaltet zum Teil auch die Möglichkeiten der technischen Umsetzung.

Gefördert werden kann nicht nur der betroffene Mensch mit Behinderung sondern auch beispielsweise der Arbeitgeber, der diesen Mensch beschäftigt.

Fördermaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch

Nach Sozialgesetzbuch Teil 9 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) Kapitel 5 "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" werden u.a. folgende Maßnahmen gefördert:

  1. Förderung des Umbaus und der Anpassung der Arbeitsstätte, der Arbeitsbereiche und des Arbeitsplatzes,
  2. Ausstattung des behinderten Arbeitnehmers mit individuellen Hilfsmitteln, die zur Ausführung der Tätigkeit erforderlich sind und
  3. die Gewährung finanzieller Zuschüsse.

Arbeitgeber sollten sich in jedem Falle mit dem örtlich zuständigen Integrationsamt und der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung setzen, um möglichst optimale Beschäftigungsbedingungen sicherzustellen.

Fördermaßnahmen nach der UN-Behindertenrechtskonvention

Mit der "Initiative Inklusion" (September 2011), von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit, den Kammern, Integrationsämtern und Hauptfürsorgestellen entwickelt, werden insgesamt zusätzlich 100 Millionen Euro mit dem Ziel zur Verfügung gestellt, mehr schwerbehinderte Menschen in reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Diese Mittel sollen eingesetzt werden

  • um unter anderem schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler umfassend über ihre beruflichen Möglichkeiten zu informieren und zu beraten,
  • um mehr betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Behinderung und mehr Arbeitsplätze für ältere Menschen mit Behinderung zu schaffen, und
  • um Inklusionskompetenz, also besseres Verständnis für Fragestellungen, die sich aus der Inklusion ergeben, bei den Kammern zu fördern.

Die Initiative Inklusion wird in enger Kooperation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den zuständigen Ministerien der Länder in den Jahren 2011 bis 2018 umgesetzt.

Weitere Fördermöglichkeiten

Auch Länder und Kommunen bieten Förderprogramme zur barrierefreien Gestaltung von baulichen Anlagen. Hier sind u. a. die Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Wohungsbauförderstellen der Städte und Landkreise zu nennen.

Für bestimmte Projekte können auch Fördermittel seitens der EU in Betracht kommen. Zwar werden auch einige Programme direkt von der Europäischen Kommission verwaltet, der größte Teil europäischer Gelder wird aber im Rahmen der Strukturfonds und Gemeinschaftsinitiativen vergeben. Diese werden national bewilligt, so dass man sich hierfür direkt an die Landesregierung oder die Wirtschaftsministerien der Bundesländer wenden kann.

Es bestehen auch Fördermöglichkeiten über private Organisationen. Hier sind insbesondere gemeinnützige Stiftungen und Vereinigungen zu nennen.

Beratungsstellen

1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

www.bmas.de

Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Schwerpunkte des BMAS u. a.

  • Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung
  • Initiative Inklusion
  • Initiative Jobs ohne Barrieren
  • Förderung der Ausbildung, Beschäftigung und Teilhabe

www.einfach-teilhaben.de

2. DGUV - Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung

Leiter des Sachgebietes

Hans-Jürgen Penz

VBG - Friesenstraße 22

20097 Hamburg

Telefon: 040 23656-484

1. Stellv. Leiter des Sachgebiets "Barrierefreie Arbeitsgestaltung"

Daniel Gruyters

VBG - Nikolaus-Dürkopp-Str. 8

33602 Bielefeld

Telefon: 0521 5801-183

2. Stellv. Leiter des Sachgebiets "Barrierefreie Arbeitsgestaltung"

N.N.

www.dguv.de

Webcode: d131972

Die wesentlichen Aufgaben bestehen im Augenblick in der:

  • Umsetzung verschiedener Maßnahmen/Aktionen im Rahmen des DGUV-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
  • Entwicklung eines Leitfadens für die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und Arbeitsplätzen.
  • Aufbau eines Internetportals mit Informationen zur barrierefreien Gestaltung, insbesondere mit Links zu bestehenden guten Beispielen.
  • Entwicklung von Seminarinhalten zum Thema barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und Arbeitsplätzen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung für Architekten, Aufsichtspersonen und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

3. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

Geschäftsstelle

c/o LWL-Integrationsamt

Von Vincke-Straße 23 - 25

48143 Münster

Telefon: 02 51/591 - 3863 u. - 4282

Fax: 0251/591 - 71 42 82

www.integrationsaemter.de

Ansprechpartner siehe Anhang "Integrationsämter (Adressen)"

Die Aufgaben der Integrationsämter umfassen im Rahmen der Begleitenden Hilfe alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?