[Vorspann]
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Zeitarbeit des Fachbereichs Verwaltung der DGUV
Ausgabe: April 2024
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Bildnachweis: Titel: © goodluz/Fotolia, S. 15: © stocknroll/istockPhoto.com, S. 16: © contrastwerkstatt/Fotolia, S. 19: © industrieblick/Fotolia, S. 25: © Alexander Raths/Fotolia.com, S. 28: © fatihhoca/istockPhoto.com, S. 33: © Photographee.eu/Fotolia
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p115801
1 Wozu diese Regel?
Was ist eine DGUV Regel?
Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für Ihre Branche – dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher auch "Branchenregel" genannt. DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegen.
DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise zur Arbeitssicherheit und einem erfolgreichen Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen. Als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie andere Lösungen wählen. Diese müssen aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein.
An wen wendet sich diese DGUV Regel?
Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unternehmerin oder Unternehmer angesprochen – sei es, dass Sie aus einem Unternehmen kommen, das Beschäftigte aus der Zeitarbeit einsetzt (Einsatzbetrieb) oder aus einem Zeitarbeitsunternehmen. Denn Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit dieser Beschäftigten verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa Ihrem Personal- und Betriebsrat, Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihren Sicherheitsbeauftragten. Ihre Verantwortlichen aus Betrieb, Personalabteilung und Personalbeschaffung (z. B. Einkauf) aus dem Einsatzbetrieb sowie Niederlassungsleiterinnen und Niederlassungsleiter und Personaldisponenten und Personaldisponentinnen aus Zeitarbeitsunternehmen erhalten wertvolle Informationen für die sichere und gesunde Gestaltung des Zeitarbeitseinsatzes.
Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei der Gestaltung der Prozesse, die für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer erforderlich sind. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Ihr Unternehmen und Ihre Belegschaft zu erreichen.
Durch den Aufbau dieser DGUV Regel können Sie leicht erkennen, wo ihre jeweiligen Aufgaben für Sicherheit und Gesundheit bei Zeitarbeit liegen – ob als Zeitarbeitsunternehmen oder Einsatzbetrieb, gleich welcher Branche.
Orientieren Sie sich einfach an den Symbolen:
Einsatzbetrieb
Zeitarbeitsunternehmen
2 Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit: Was grundsätzlich gilt
Von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Binden Sie die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten systematisch in die betrieblichen Strukturen und Prozesse ein. Damit schaffen Sie eine solide Basis für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten in Ihrem Unt...