Die Motivations- und Informationsmaßnahmen umfassen für einen Unternehmer, dessen Unternehmen
in die Gruppe I eingeordnet ist, die Teilnahme des Unternehmers an einem Motivationsseminar mit einer Dauer von 16 Lehreinheiten und an einer Informationsmaßnahme. Die alternative Betreuung beginnt mit der erfolgreichen Teilnahme am Motivationsseminar.
Die sich anschließende Informationsmaßnahme ist innerhalb von drei Jahren zu absolvieren.
Im Anschluss daran nimmt der Unternehmer an von der BGN durchgeführten oder anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teil.
Die Fortbildungsmaßnahme entspricht einem Umfang von mindestens 8 Lehreinheiten im Abstand von höchstens 3 Jahren oder alternativ mindestens 16 Lehreinheiten im Abstand von höchstens 5 Jahren.
in die Gruppen II oder III eingeordnet ist, die Teilnahme des Unternehmers an einer Motivationsmaßnahme und an einer Informationsmaßnahme. Die alternative Betreuung beginnt mit der erfolgreichen Teilnahme am Motivationsseminar.
Die sich anschließende Informationsmaßnahme ist innerhalb von drei Jahren zu absolvieren.
Im Anschluss daran nimmt der Unternehmer an von der BGN durchgeführten oder anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teil.
Motivationsmaßnahme
Für einen Unternehmer, dessen Unternehmen in Gruppe I eingeordnet ist:
Die Motivation der Unternehmer erfolgt durch persönliche Ansprache in Seminaren. Die Themen und Inhalte werden nach anerkannten Methoden der Erwachsenenbildung behandelt und vermittelt. Der Unternehmer ist dabei direkt an den Schritten zur Erreichung der gesteckten Lernziele beteiligt. Persönliche Anwesenheit des Unternehmers für die gesamte Seminardauer ist erforderlich.
Inhalte der Motivation bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung sind insbesondere:
- Einfluss des Arbeitsschutzes auf Sicherheit, Gesundheit, Krankenstand, Betriebsklima und Leistungsfähigkeit
- wirtschaftliche Aspekte des Arbeitsschutzes
- Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz
- Arbeitsschutz als Führungsaufgabe des Unternehmers
- Psychologische Aspekte des Arbeitsschutzes
- Methoden der Unterweisung im Arbeitsschutz
- Gefährdungsermittlung und -beurteilung
- Erforderlichkeit und Nutzen der Beteiligung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im betrieblichen Arbeitsschutz
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die Themen und Methoden werden fortlaufend an neue Erkenntnisse und Entwicklungen angepasst. Die Erkenntnisse aus der praktischen Umsetzung werden im Rahmen der Qualitätssicherung eingebracht.
Macht sich ein Unternehmer nach Absolvierung der Meisterausbildung oder gleichwertiger Aus- und Fortbildungsmaßnahmen selbstständig und hat er im Rahmen dieser Ausbildungsmaßnahmen an einer Motivationsmaßnahme nach dieser Vorschrift teilgenommen, so wird die Teilnahmebescheinigung anerkannt, wenn die Teilnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Für einen Unternehmer, dessen Unternehmen in die Gruppen II oder III eingeordnet ist:
Die Motivations- und Informationsmaßnahmen umfassen alternativ drei Module:
Modul 1: Seminar nach Vorgaben der BGN
Modul 2: Fernlehrgang der BGN
Modul 3: Regionales Arbeitsschutzförderungsprogramm der BGN
Die drei Module sind inhaltlich gleichwertig.
Die Module befassen sich mit arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachthemen. Die Auswahl der Themen erfolgt unter Berücksichtigung von anerkannten Grundsätzen der Prävention sowie nach fachdidaktischen Prinzipien.
Das Modul 1 (Seminar) setzt sich aus 1 Präsenztag (8 Lehreinheiten) bzw. 2 x 0,5 Präsenztagen zusammen. Der zeitliche Abstand zwischen den beiden Präsenztagen darf 6 Monate nicht überschreiten.
Das Modul 2 (Fernlehrgang) besteht aus der Bearbeitung von Lehrmaterialien mit sich daran anschließenden Lernerfolgskontrollen. Lernerfolgskontrollen sind unmittelbar im Anschluss an die Bearbeitung der Lehrmaterialien bei den zuständigen Dienststellen der BGN einzureichen.
Das Modul 3 (regionales Arbeitsschutzförderungsprogramm) besteht aus verschiedenen Bausteinen zur Verminderung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken in den Betrieben. Die Bausteine werden durch die BGN festgelegt.
Inhalte der Motivationsmaßnahmen bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung sind insbesondere:
- Wirtschaftliche Aspekte von Sicherheits- und Gesundheitsschutz,
- Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz,
- Psychologische Aspekte der Gefahrenwahrnehmung und des sicheren Verhaltens,
- Organisation der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes,
- Vorgehensweise bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen,
- Entwicklung von Handlungsprogrammen für den Unternehmer,
- Kriterien für die Inanspruchnahme bedarfsgerechter betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung.
Informationsmaßnahme
Für einen Unternehmer, dessen Unternehmen in Gruppe I eingeordnet ist:
Die Information der Unternehmer erfolgt durch speziell dafür konzipierte Medien. Damit ist sichergestellt, dass innerhalb von maximal 3 Jahren nach Besuch des Motivationsseminars beim Unternehmer ein Informationsstand erzielt wird, der in seminaristischer Form vermittelt, mindesten...