Normenkette

§ 28 WEG

 

Kommentar

Erneut wurde festgestellt, dass die Entlastung des Verwalters wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter wirkt, welches jegliche Schadenersatzansprüche und konkurrierenden Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Eigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (h.R.M., vgl. auch BGH, NJW 97, 2106/2108; BayObLG, WE 88, 76).

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 05.08.1999, 2Z BR 71/99)

Zu Gruppe 4: Wohnungseigentumsverwaltung

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