Immobiliarvollstreckung gilt allgemein als schwierig. Dies trifft besonders auf den Bereich der Zwangsverwaltung zu, da das ZVG insoweit nur sehr lückenhafte Regelungen trifft und die nachträglichen Änderungen nur neue Probleme geschaffen haben, statt bisherige zu lösen. Deshalb ist nahezu jede Aussage auf diesem Gebiet irgendwann und irgendwo bestritten worden. Auch in letzter Zeit wurden als gelöst angesehene Fragen von erheblicher praktischer Bedeutung von Rechtsprechung und Literatur wieder in Zweifel gezogen. Insbesondere haben einige Entscheidungen des BGH mehr Fragen aufgeworfen als gelöst.

Im ersten Teil will das Buch zunächst jene Grundkenntnisse vermitteln, welche es erst ermöglichen, auf diesem Gebiet die reichhaltig vorhandene Kommentarliteratur und die Handbücher sachgemäß zu nutzen. Der zweite Teil soll auch dem erfahrenen Praktiker Hilfe bei der Alltagsarbeit bieten, um bei aufkommenden Problemen rasch eine Lösung zu finden. Dabei werden nicht nur die vorhandenen Meinungen in Rechtsprechung und Literatur referiert, sondern die Verfasser bemühen sich, zu streitigen Fragen – auch gegen die h.M. – zu dogmatisch begründeten und vor allem praxistauglichen Lösungen zu gelangen. Im dritten Teil wird die Wechselwirkung einer Zwangsversteigerung oder der Insolvenz mit der Zwangsverwaltung erörtert. Die Darstellung von "Randverfahren" im vierten Teil erhöht den praktischen Nutzen des Buches, ebenso die angefügten Muster im fünften Teil.

Wer braucht das Buch?

Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter zur Beratung und Vertretung der Gläubiger und Schuldner in Fragen des Immobiliarvollstreckungsrechtes;
Rechtsanwälte und alle anderen, welche bereits als Zwangsverwalter bestellt sind oder demnächst Zwangsverwaltungen übernehmen wollen oder als Insolvenzverwalter mit einer gleichzeitigen Zwangsverwaltung konfrontiert werden;
Sachbearbeiter der Banken, die sich als Antragsteller – evtl. als Institutsverwalter – mit dem Recht der Zwangsverwaltung befassen müssen;
Richter, insbesondere der Beschwerdekammer beim Landgericht;
Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht und vor allem Rechtspfleger, welche sich nach jahrelanger Tätigkeit auf anderem Rechtsgebiet kurzfristig einarbeiten müssen;
Studenten der Universitäten und Fachhochschulen, die sich über das karge Vortragsangebot hinaus auf diesem Gebiet kundig machen wollen – insbesondere zur Vorbereitung auf die Rechtspflegerprüfung oder das erste juristische Staatsexamen (Wahlfachgruppe Zwangsvollstreckungsrecht).

Rechtsanwalt Depré, auch Fachanwalt für Insolvenzrecht, kann auf viele Jahre Erfahrung als Zwangsverwalter zurückblicken. Justizoberamtsrat i.R. Mayer war jahrelang Dozent an der FH Schwetzingen, Hochschule für Rechtspflege, und als Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht Kaiserslautern tätig.

Mannheim/Kaiserslautern, im Mai 2002

 
Rechtsanwalt, auch Fachanwalt für ­Insolvenzrecht Peter Depré Justizoberamtsrat i.R. Günter Mayer

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge