Wurde die private Nutzung des Dienstwagens gestattet, muss der Arbeitgeber während der Mutterschutzfrist den Dienstwagen zur Verfügung stellen. In der Regel ist dies ein Zeitraum von 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt.[1] Geht die Arbeitnehmerin nach der Mutterschutzfrist in Elternzeit, kann der Arbeitgeber den Dienstwagen herausverlangen.

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