Fa. ......................GmbH,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, ........
(im Folgenden Arbeitgeber benannt)
und
Frau..................
(im Folgenden Arbeitnehmer benannt)
haben am ........... Folgendes in Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom ..... vereinbart:
Der Arbeitnehmer erhält nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, also bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses am ...... ein Personenfahrzeug seitens des Arbeitgebers für geschäftliche Zwecke überlassen.
Der Arbeitnehmer hat sich auf Anraten des Arbeitgebers über die rechtlichen und steuerlichen Folgen der Kfz-Nutzungsüberlassung extern beraten lassen.
Folgende Einzelheiten sollen dann gelten:
§ 1 Fahrzeug
Der Arbeitnehmer erhält einen Pkw der Marke ......, mit Erstzulassung ohne Sonderausstattung (derzeitiger Kaufpreis/Bruttolistenpreis von ...... EUR gem. beigefügtem Katalog und Preisliste) zur Benutzung überlassen. Dazu werden die erforderlichen Winterreifen auf Kosten des Arbeitgebers angeschafft. Der Arbeitnehmer wird nach Übergabe des Fahrzeugs inkl. der Schlüssel und des Kfz-Scheins den Erhalt schriftlich bestätigen. Das Fahrzeug wird vom Arbeitgeber gekauft werden und steht dann in dessen alleinigem Eigentum.
Alternativ
Variante 1: Arbeitnehmer leistet keine Zuzahlung
Der Arbeitnehmer leistet keine Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten.
Alternativ
Variante 2: Arbeitnehmer leistet Zuzahlung zu den Anschaffungskosten
Der Arbeitnehmer leistet eine Zuzahlung von ...... EUR zu den Anschaffungskosten für eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren. Sollte das Fahrzeug vorzeitig zurückgegeben, veräußert oder getauscht werden, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf zeitanteilige Rückerstattung der Zuzahlung. Eigentümer des Fahrzeugs wird der Arbeitgeber. Siehe auch § 6 des Vertrags zu den steuerlichen Folgen.
§ 2 Nutzungsumfang – Private Zwecke
- Das Fahrzeug soll vorrangig für betriebliche oder geschäftliche Zwecke im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis benutzt werden.
- Mit dem Fahrzeug darf der Arbeitnehmer Privatfahrten unternehmen. Da die Privatnutzung ein Vergütungsbestandteil ist, hat er grundsätzlich bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses auf diese Nutzung Anspruch.
- Der Arbeitnehmer wird – wie bereits mündlich am ...... erörtert – auf die Möglichkeiten zur vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs unter § 3 Ziffer 3 und Ziffer 4 hingewiesen.
§ 3 Zeitraum der Überlassung und Zurückbehaltungsrecht
- Die Überlassung des Fahrzeugs gilt ab dem ersten Tag nach Ende der Probezeit und endet grundsätzlich zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses, soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist.
- Der Arbeitnehmer muss das Fahrzeug mit Schlüsseln und Fahrzeugpapieren unverzüglich, spätestens am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses an den Geschäftsführer des Arbeitgebers oder an eine von diesem bevollmächtigte Person am Sitz der Firma herausgeben. Über den Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe wird dann ein Protokoll erstellt, das von beiden Parteien unterzeichnet wird.
- Die Ausführungen unter § 3 Ziffer 2 gelten auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitgebers dann entsprechend, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Kündigung von der Arbeit freigestellt wird oder länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist für den Zeitraum der anschließenden Arbeitsunfähigkeit. Letzteres ist erforderlich, um der Ersatzkraft einen Pkw zu Verfügung stellen zu können. Auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer ein Fahrverbot erhält bzw. einen Unfall verschuldet, z.B. aufgrund von Alkoholgenuss, und daher die Fahrerlaubnis entzogen bekommt, muss das Fahrzeug nach entsprechender Aufforderung des Arbeitgebers zurückgegeben werden.
- Die Ausführungen unter § 3 Ziffer 2 gelten auch, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft trotz Abmahnung gegen seine Pflichten gem. § 5 dieses Vertrags verstößt.
- Da die Privatnutzung ein Vergütungsbestandteil ist, muss der Arbeitgeber in den Fällen des § 3 Ziffern 3 und 4, soweit er sich für die Rückgabe des Fahrzeugs entscheidet, statt der Überlassung des Fahrzeugs an den Arbeitnehmer diese Verpflichtung durch die Zahlung des privaten Nutzungswerts in Geld erfüllen, wobei der Arbeitnehmer die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge dafür trägt. Dem Arbeitnehmer wurde vor Unterzeichnung dieser Vereinbarung aufgezeigt, wie hoch der private Nutzungswert ist und wie hoch die darauf anfallende Steuer und die Sozialversicherung ist (siehe auch § 6 und Anlage zum Vertrag: "Berechnung der steuerlichen/sozialversicherungsrechtlichen Folgen der privaten Fahrzeugnutzung").
- Bei Erkrankung des Arbeitnehmers endet das Recht zur Privatnutzung mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums, also bei Bezug und für die Dauer von Krankengeld. Dann kann das Fahrzeug seitens des Arbeitgebers herausverlangt werden.
- Ein Zurückbehaltungsrecht an dem Fahrzeug kann der Arbeitnehmer im Falle des § 3 Ziffer 3 Satz 2 und im Fall des § 3 Ziffer 4 nicht geltend machen. Im Übrigen kann der Arbeitnehmer Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen bezüglich an...