Überblick

Unter den Schlagworten Machtmissbrauch und Diskriminierung wird seit einiger Zeit nicht nur öffentlich diskutiert. Auch im Alltag der Unternehmen stellen sich vielfältige Aufgaben mit Blick auf diese Themen. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, mit welchen Konzepten und Strukturen Unternehmen auf die sich stellenden Herausforderungen und Fragen reagieren können und sollten. Grundsätzlich sind Teilbereiche aus dem Gebiet HR-Compliance betroffen. Unter Compliance versteht man die Pflicht zur Gesetzestreue. Für deren Einhaltung und Umsetzung ist die Geschäftsleitung verantwortlich. Da die Gesetzestreue insbesondere in größeren Organisationen nicht automatisch erfolgt, ist sie seitens der Unternehmensleitung durch die Schaffung konkreter Organisationsstrukturen sicherzustellen. Diskriminierungsfreie Strukturen in Unternehmen zu schaffen, beschränkt sich nicht nur darauf, eine individuelle Verhaltensänderung der im Unternehmen handelnden Personen herbeizuführen. Vielmehr stellt sich dies als umfassende Unternehmensaufgabe dar.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

AGG, HinSchG, Maßregelungsverbot der §§ 242, 612a BGB

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