Wohngeld ist grundsätzlich unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen.[56] Etwas anderes gilt nur, wenn das Wohngeld einen erhöhten Wohnkostenbedarf ausgleicht. Dabei muss der Wohngeldempfänger darlegen, dass das Wohngeld im konkreten Fall erhöhte Wohnkosten ausgleicht.

Der durch Gesetz vom 29.4.2022 eingeführte Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz ist ausschließlich zur Deckung der gestiegenen Energiekosten bestimmt[57] und dürfte daher unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen sein.

[57] BT-Drs. 20/1065, S. 13.

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