[1]

§ 12 Rechtsnatur und Organisation der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ist eine bundesunmittelbare, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie; sie ist eine Bundesoberbehörde.

[1] § 12 aufgehoben durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung vom 03.07.2008. Anzuwenden bis 11.07.2008.

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