Kurzbeschreibung
Eine Klage des Vermieters gegen den Mieter wegen Räumung aufgrund Eigenbedarfs sollte substantiiert die Gründe anführen, weshalb der Eigenbedarf notwendig geworden ist. Weiterhin muss darin dargelegt sein, weshalb der Widerspruch des Mieters gemäß den §§ 574 - 574c BGB unbegründet ist. Als Beweismittel sind der Klage eine Kopie des Mietvertrages und das Kündigungsschreiben mit Zugangsbeweis beizufügen.
Eigenbedarf: Räumungsklage (§ 573 BGB)
… |
… |
(Vermieteranschrift) |
(Datum) |
An das
Amtsgericht …
(örtlich zuständiges Amtsgericht für den Bereich der Mietwohnung)
des …
(Vermieter mit Namen und Anschrift)
gegen
…
(Mieter mit Namen und Anschrift)
Gegen den o.a. Beklagten erhebe ich Räumungsklage und bitte um Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung, in dem ich beantragen werde,
den Beklagten zu verurteilen, die Wohnung … (genaue Anschrift und Lage der Wohnung, wenn möglich Wohnungsnummer), bestehend aus … Zimmern, Diele, Küche, Bad, Balkon nebst …, Keller Nr. …, zu räumen und an den Kläger herauszugeben.
Für den Fall der Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich für den Fall des Anerkenntnisses den Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren, für den Fall, dass der Beklagte nicht fristgemäß seine Verteidigungsbereitschaft anzeigt, den Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Verfahren.
Gründe
Der Beklagte ist laut Mietvertrag vom … Mieter der o.a. Wohnung. Ich bin Vermieter dieser Wohnung. Zwar bin ich im Mietvertrag nicht als Vermieter aufgeführt, habe jedoch die Wohnung vom bisherigen Vermieter käuflich erworben und bin inzwischen im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
Beweis: Vorlage des Mietvertrags, Kopie anbei; Vorlage eines beglaubigten Grundbuchauszugs, Kopie anbei
Ich mache Eigenbedarf geltend und habe demgemäß das Mietverhältnis mit dem Beklagten mit Kündigungsschreiben vom … fristgemäß gekündigt.
Beweis: Vorlage des Kündigungsschreibens mit Zugangsbeweis in Form einer Zustellungsurkunde nach Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, Kopien anbei
Die Kündigungsfrist ist inzwischen abgelaufen. Der Beklagte hat der Kündigung widersprochen und dabei sowohl den Eigenbedarf bestritten als auch sich auf Härtegründe im Sinne von § 574 BGB berufen.
Zur Begründung meines Eigenbedarfs beziehe ich mich zunächst auf die im Kündigungsschreiben angegebenen Gründe, die nach wie vor ohne Einschränkung vorliegen. Danach benötige ich die von dem Beklagten innegehaltene Wohnung für meine Kinder, die zurzeit noch in meiner Wohnung leben. Die Kinder sind bei mir nur unzureichend untergebracht, sind inzwischen volljährig und wollen in der Wohnung einen eigenen Hausstand begründen. Meine Tochter ist jedoch auch in die elterliche Wohnung auf Dauer zurückgekehrt. Für den Fall des weiteren Bestreitens des Eigenbedarfs beziehe ich mich auf Zeugenbeweis.
Beweis: … (Name des Sohnes), … (Name der Tochter), zu laden über mich. … (Name und Anschrift des Partners der Tochter), … (Name und Anschrift der Partnerin des Sohnes)
Der Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Beklagten widerspreche ich. Härtegründe liegen für den Beklagten nicht vor. Der Beklagte hat auch innerhalb der Frist des § 574b Abs. 2 BGB keinen entsprechenden Widerspruch erhoben, geschweige denn Gründe eines Widerspruchs mitgeteilt.
Die derzeitige Miete des Beklagten beträgt … EUR.
Zwei Abschriften der Klage sind beigefügt.
…
(Unterschrift Vermieter)