Der Finanzplan besteht aus

 

1.

einer nach Jahren gegliederten Übersicht über die Entwicklung der Auszahlungen und der Deckungsmittel des Vermögensplanes entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung und

 

2.

einer Übersicht über die Entwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen des Eigenbetriebes, die sich auf die Finanzplanung für den Haushalt der Gemeinde auswirken.

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