Leitsatz

Eigenmächtige Auftragsvergaben durch den Verwalter können dessen Abberufung rechtfertigen

 

Normenkette

§§ 26 Abs. 1 und 27 Abs. 1 WEG; § 626 BGB

 

Kommentar

  1. Vergibt der Verwalter ohne ermächtigenden Beschluss der Wohnungseigentümer Aufträge zur Ausführung von nicht dringenden Instandsetzungsmaßnahmen erheblichen Umfangs, kann dieses Fehlverhalten seine Abberufung insbesondere dann rechtfertigen, wenn es auf Uneinsichtigkeit beruht und die Gemeinschaft damit rechnen muss, dass es fortgesetzt wird und ihr eine weitere Zusammenarbeit deshalb nicht mehr zugemutet werden kann.
  2. Aus Vereinbarungen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen kann der Verwalter regelmäßig für sich keine Befugnisse ableiten, sie ohne die noch erforderlichen Beschlüsse der Eigentümer durch eigenmächtige Auftragsvergaben und die Einforderung von Sonderumlagen umzusetzen.
 

Link zur Entscheidung

BayObLG, Beschluss vom 29.01.2004, 2Z BR 181/03BayObLG v. 29.1.2004, 2Z BR 181/03, BayObLGZ 2004 Nr. 4 = ZMR 8/2004, 601

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