Leitsatz
Keine Genehmigungspflicht der Eigentümer zum nachträglichen Einbau eines Aufzugs
Normenkette
§§ 14, 22 WEG
Kommentar
Wohnungseigentümer sind auch dann nicht zur Genehmigung des Einbaus eines Aufzugs verpflichtet, wenn ohne den Aufzug die Errichtung einer Dachgeschosseinheit bauordnungsrechtlich nicht mehr möglich ist, weil der betreffende Sondereigentümer seiner DG-Einheit einen Bauvorbescheid ohne Aufzugserfordernis verfallen ließ. Die Anfechtung entsprechender Negativbeschlüsse und auch Zustimmungsanträge wurden damit zurückgewiesen, zumal auch nicht die in der Gemeinschaftsordnung hier vereinbarte ¾-Mehrheit zur Genehmigung dieser baulichen Veränderung erreicht wurde. Auf behördliche "Erforderlichkeiten" und etwaige frühere Zustimmungspflichten kam es deshalb nicht mehr an.
Link zur Entscheidung
AG Aachen, Urteil vom 04.03.2009, 119 C 77/08AG Aachen, Urteil v. 04.03.2009, 119 C 77/08, ZMR 2009 S. 878
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