Leitsatz
Ungültiger Eigentümerbeschluss, dass Beschlussanträge stets schriftlich mitgeteilt und auch schriftlich begründet werden müssen
Normenkette
Kommentar
Ein Eigentümerbeschluss, der für Beschlussanträge der Wohnungseigentümer in Versammlungen die Schriftform und eine schriftliche Begründung vorschreibt, ändert Gesetz und Gemeinschaftsordnung und überschreitet somit bereits die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer; in jedem Fall widerspricht er jedoch Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.
Link zur Entscheidung
(KG Berlin, Beschluss vom 26.06.2002, 24 W 179/01, ZMR 11/2002, 863 = NZM 16/2002, 707)
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