Wohnungseigentümer K fordert im August, September und Oktober 2022 die Verwaltung per E-Mail auf, ihm eine aktuelle Eigentümerliste zu übersenden. Die Verwaltung reagiert darauf nicht. Mit seiner Klage beantragt K, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B zu verurteilen, ihm Auskunft über Namen (Vor- und Nachnamen) und aktuelle Anschriften sämtlicher anderer Wohnungseigentümer zu erteilen. Nun sendet die Verwaltung K die gewünschte Liste. Fraglich ist, wer die Kosten des Rechtsstreits tragen muss.

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