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TOP XX: Verzicht auf die Durchführung einer Präsenzversammlung pro Jahr bis 2028
Da der Beschluss über die Durchführung rein virtueller Wohnungseigentümerversammlungen vor dem 1.1.2028 gefasst wurde, ist bis einschließlich des Jahres 2028 jährlich mindestens eine Präsenzversammlung durchzuführen. Hierauf können die Wohnungseigentümer jedoch durch einstimmigen Beschluss verzichten. Auf Grundlage von § 48 Abs. 6 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer daher, auf die Durchführung einer jährlichen Präsenzversammlung für den Zeitraum zu verzichten, innerhalb dessen rein virtuelle Eigentümerversammlungen durchgeführt werden. Konkret handelt es sich um die Jahre 20__, 20__ und 20__.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
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Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
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