Leitsatz

Einbau einer Terrassentür anstelle eines Fensters und Pflasterung der Terrassenfläche können im Einzelfall duldungspflichtig und damit zustimmungsfrei sein

 

Normenkette

§§ 14, 22 WEG

 

Kommentar

Der Einbau einer Terrassentür anstelle eines Fensters sowie die Pflasterung einer Terrassenfläche können zustimmungsfreie bauliche Veränderungen darstellen. Optisch nachteilige Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum hat das LG im konkreten Fall nach Augenscheinseinnahme verneint; es war sogar eher von optischen Verbesserungen des Gesamteindrucks, jedenfalls nicht von Verschlechterungen zu sprechen.

 

Link zur Entscheidung

Hans. OLG Hamburg v. 26.11.2004, 2 Wx 85/01, ZMR 5/2005, 391OLG Hamburg, Beschluss vom 26.11.2004, 2 Wx 85/01

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