Einleitung
Die systematische Beurteilung aller umweltgefährlichen Eigenschaften erfolgt mit Hilfe von Konzentrationsgrenzwerten, die in Gewichtsprozentsätzen angegeben sind; hiervon ausgenommen sind gasförmige Zubereitungen, für die sie in Abhängigkeit von der Einstufung des Stoffes in Volumenprozentsätzen angegeben sind.
Teil A enthält die Berechnungsmethode nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a) sowie die R-Sätze für die Einstufung der Zubereitung.
Teil B enthält die Konzentrationsgrenzwerte, die bei der konventionellen Methode zu verwenden sind, sowie die entsprechenden Symbole und R-Sätze für die Einstufung.
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a) werden die umweltgefährlichen Eigenschaften einer Zubereitung mit Hilfe der in den Teilen A und B dieses Anhangs beschriebenen konventionellen Methode unter Verwendung der Konzentrationsgrenzwerte jedes einzelnen Stoffes beurteilt:
Teil C enthält die Prüfmethoden für die Beurteilung der Gefahren für die aquatische Umwelt.
TEIL A Verfahren zur Beurteilung umweltgefährlicher Eigenschaften
a) Aquatische Umwelt
I.
Konventionelle Methode zur Beurteilung der Gefahren für die aquatische Umwelt
Die konventionelle Methode zur Beurteilung der Gefahren für die aquatische Umwelt berücksichtigt alle gefährlichen Auswirkungen einer Zubereitung für diesen Umweltbereich nach folgender Aufgliederung:
Als umweltgefährlich eingestuft:
1 |
mit Zuordnung des Symbols N, der Gefahrenbezeichnung "umweltgefährlich" und der R-Sätze R50 und R53 (R50-53): |
1.2 |
Zubereitungen, die mehrere als umweltgefährlich mit den R-Sätzen R50-53 eingestufte Stoffe in Einzelkonzentrationen enthalten, die die unter Nummer 1.1 Buchstaben a) oder b) genannten Konzentrationsgrenzwerte nicht erreichen, wenn wobei: PN, R50-53 = Gewichtsprozentsatz jedes in der Zubereitung enthaltenen umweltgefährlichen Stoffes mit den R-Sätzen R50-53, LN, R50-53 = für jeden umweltgefährlichen Stoff mit den R-Sätzen R50-53 festgelegter Konzentrationsgrenzwert R50-53 in Gewichtsprozentsätzen; |
2 |
mit Zuordnung des Symbols N, der Gefahrenbezeichnung "umweltgefährlich" und der R-Sätze R51 und R53 (R51-53), es sei denn, die Zubereitung ist bereits nach Nummer I.1 eingestuft. |
2.1 |
Zubereitungen, die mindestens einen als umweltgefährlich mit den R-Sätzen R50-53 oder R51-53 eingestuften Stoff in Einzelkonzentrationen enthalten, die mindestens ebenso hoch sind wie
|
2.2 |
Zubereitungen, die mehrere als umweltgefährlich eingestufte Stoffe mit den R-Sätzen R50-53 oder R51-53 in Einzelkonzentrationen enthalten, die die in I.2.1 Buchstaben a) oder b) genannten Konzentrationsgrenzwerte nicht erreichen, wenn wobei: PN, R50-53 = Gewichtsprozentsatz jedes in der Zubereitung enthaltenen umweltgefährlichen Stoffes mit den R-Sätzen R50-53, PN, R51-53 = Gewichtsprozentsatz jedes in der Zubereitung enthaltenen umweltgefährlichen Stoffes mit den R-Sätzen R51-53, LN, R51-53 = für jeden umweltgefährlichen Stoff mit den R-Sätzen R50-53 oder R51-53 festgelegter Konzentrationsgrenzwert R51-53 in Gewichtsprozentsätzen; |
3 |
mit Zuordnung der R-Sätze R52 und R53 (R52-53), es sei denn, die Zubereitung ist bereits nach Nummer I.1 oder Nummer I.2 eingestuft; |
3.1 |
Zubereitungen, die einen oder mehrere als umweltgefährlich mit den R-Sätzen R50-53, R51-53 oder R52-53 eingestufte Stoffe in Einzelkonzentrationen enthalten, die mindestens ebenso hoch sind wie
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