1 OZONSCHICHT

I.

Konventionelle Methode zur Beurteilung von Zubereitungen als gefährlich für die Ozonschicht

Es werden als umweltgefährlich eingestuft:

 

1

mit Zuordnung des Gefahrensymbols N, der Gefahrenbezeichnung "umweltgefährlich" und dem R-Satz R59

 

1.1

Zubereitungen, die einen oder mehrere als umweltgefährlich eingestufte Stoffe mit Zuordnung des Symbols N und des R-Satzes R59 in Einzelkonzentrationen enthalten, die mindestens ebenso hoch sind wie

 

a)

der in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für den (die) betreffenden Stoff(e) festgelegte Wert oder

 

b)

der in Teil B dieses Anhangs (Tabelle 5) festgelegte Wert, wenn der (die) Stoff(e) in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht oder ohne Konzentrationsgrenzwerte angegeben ist (sind).

2 TERRESTRISCHE UMWELT

I.

Beurteilung der die terrestrische Umwelt gefährdenden Zubereitungen

Die Einstufung von Zubereitungen unter Verwendung der nachstehenden R-Sätze erfolgt, nachdem detaillierte Kriterien für die Verwendung dieser R-Sätze in den Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG aufgenommen sind:

R54 Giftig für Pflanzen,

R55 Giftig für Tiere,

R56 Giftig für Bodenorganismen,

R57 Giftig für Bienen,

R58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.

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