An das

Arbeitsgericht ...

...

...

per beA

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

des/der …

- Antragsteller/in -

Verfahrensbevollmächtigte/r: ...

gegen

die Firma …

- Antragsgegnerin -

beantrage ich namens und in Vollmacht des Antragstellers/der Antragstellerin, wegen Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, hilfsweise unter Abkürzung der Ladungsfrist aufgrund einer unverzüglich anzuberaumenden mündlichen Verhandlung, den

Erlass nachstehender einstweiliger Verfügung:

Die Antragsgegnerin wird verurteilt, die folgenden auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin lautenden Arbeitspapiere ordnungsgemäß ausgefüllt herauszugeben:

  1. Lohnsteuerkarte für das Jahr …,
  2. Arbeitsbescheinigung,
  3. Urlaubsbescheinigung.

Weiter wird schon jetzt für den Fall des Obsiegens beantragt, eine vollstreckbare Kurzausfertigung der Entscheidung (ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe) zu erteilen.

Begründung:

Der Antragsteller/Die Antragstellerin war in der Zeit vom … bis … bei der Antragsgegnerin beschäftigt. Trotz des Endes des Arbeitsverhältnisses wurden ihm/ihr die im Antrag genannten Arbeitspapiere nicht ausgehändigt, obwohl die Antragsgegnerin mehrfach dazu aufgefordert worden war.

Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers/der Antragstellerin; als Anlage K 1 anbei

Das Herausgabeverlangen ist als arbeitsrechtlicher Nebenanspruch begründet, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob das Arbeitsverhältnis berechtigt aufgelöst worden ist oder nicht. Es besteht auch kein Zurückbehaltungsrecht der Antragsgegnerin, da dessen Ausübung dem Antragsteller/der Antragstellerin, der/die auf die Verwertung seiner/ihrer Arbeitskraft angewiesen ist, einen unverhältnismäßig hohen Schaden zufügen würde und daher treuwidrig wäre.

Der Verfügungsgrund liegt darin, dass der Antragsteller/die Antragstellerin die Arbeitspapiere dringend benötigt, um sich um eine neue Arbeitsstelle zu bewerben und bis zu diesem Zeitpunkt Lohnersatzleistungen zu beanspruchen.

Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers/der Antragstellerin; als Anlage K 2 anbei
(elektronisch signiert)
............
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...
 
 

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