Verhandelt am …
Zu …
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts …
…
erscheinen
- Herr Sabsudin A., geb. am …, wohnhaft …
- Frau Renate B., geb. …, geb. am …, wohnhaft ebenda
ausgewiesen durch ….
Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.
Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung eine
Ehevertrages
und erklärten vorab:
Wir, die Erschienenen zu 1 und 2, sind miteinander verlobt und wollen am … die Ehe miteinander schließen.
Wir haben uns entschieden, nach der Eheschließung unsere Nachnamen beizubehalten und keinen Familiennamen zu wählen.
Kinder sind aus unserer Verbindung bisher nicht hervorgegangen. Ich, die Ersch. zu 2 bin von dem Ersch. zu 1 im 3. Monat schwanger.
Wir vereinbaren für unsere Ehe, was folgt:
§ 2 Vor- und Nachnamen des Kindes |
- Wir verpflichten uns wechselseitig, als Vornamen für unsere zukünftigen gemeinsamen Kinder zumindest einen Vornamen aus dem deutschsprachigen Raum sowie als Nachnamen denjenigen der Ersch. zu 2 zu bestimmen und die hierfür erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Standesamt unverzögerlich nach Geburt des oder der Kinder abzugeben.
- Für den Fall, dass die Erschienenen über die Namensbestimmung des Vornamens gem. Zif. 1 nicht einig sind, wird das Bestimmungsrecht hierüber auf die Ersch. zu 2 übertragen.
- Für den Fall einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Vereinbarung verpflichtet sich der Ersch. zu 1 zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von … EUR (i. W. … Euro).
§ 3 Elterliche Sorge, Erziehungsgrundsätze |
1. Wir, die Erschienenen, werden die gemeinsame Verantwortung elterlicher Sorge für unsere gemeinsamen Kinder übernehmen.
2. Wir werden dabei nach Erziehungsgrundsätzen handeln, wonach eine gewaltfreie Erziehung ohne körperliche Bestrafungen, ohne seelische Verletzungen und/oder andere entwürdigende Maßnahmen erfolgt.
§ 5 Hinweise, Durchführung |
Der Notar hat die Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen der Vereinbarung zur Bestimmung des Vor- und Nachnamens sowie zur elterlichen Sorge und …(evtl. weiteres) abschließend noch einmal ausführlich belehrt. Beide Erschienenen sind sich der Tragweite der getroffenen Vereinbarungen bewusst und wünschen gleichwohl die Beurkundung der Vereinbarung auch unter Inkaufnahme möglicher zukünftig daraus erwachsener Nachteile.
… (ggf. weitere abschließende Hinweise/Durchführung) …
(Urkundsausgang, Unterschriften)