Verhandelt am …
Zu …
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts …
…
erscheinen
- Herr A., geb. am …, wohnhaft …
- Frau A., geb. am …, wohnhaft ebenda
ausgewiesen durch ….
Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.
Die Erschienenen erklärten zunächst:
Wir sind seit dem … miteinander verheiratete Eheleute.
Aus unserer Ehe ist das am … (4 Jahre) geborene Kind K. hervorgegangen.
Wir, die Erschienenen planen eine 12 Monate dauernde Weltreise mit unserem Segelboot, und zwar vom … bis zum …
Während unserer Abwesenheit wird unser Kind von meinen, der Ersch. zu 2 Eltern versorgt und betreut. Um zu gewährleisten, dass in dieser Zeit alles für das Wohl unseres Kindes getan werden kann, beurkunden wir, was folgt.
Die Erschienenen baten den Notar sodann um die Beurkundung einer
V o l l m a c h t
und erklärten zu notariellem Protokoll:
Hierdurch bevollmächtigen wir, die Erschienenen die Eltern der Ersch. zu 2,
Herrn B., geb. am …, wohnhaft …, sowie
Frau B., geb. am …, wohnhaft ebenda,
unser Kind K., geb. am …, wohnhaft …,
in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Zu den persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten gehören insbesondere die folgenden – beispielhaft genannten – Bereiche:
- Der Aufenthaltsbestimmung,
- Der Kindergartenbesuch bzw. Der Besuch der Kindertagesstätte,
- Der Schul- und Berufsausbildung einschließlich Wahl der Schulart und Schulwechsel,
- Die Wahl der Erziehungsgrundsätze,
- Wechsel des Kindes in ein Heim/Internat,
- Medizinische Eingriffe,
- Psychotherapeutische Behandlungen,
- Umgang mit Dritten,
- Fragen zum Unterhalt des Kindes,
- Anlage und Verwendung des Kindesvermögens,
- Genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 1643 BGB,
- Ausschlagung einer Erbschaft,
- Ggf. Anfechtung der Vaterschaft,
- Auslandsaufenthalte/Urlaubsreise des Kindes.
Diese Vollmacht kann für einzelne, von dem Bevollmächtigten zu bestimmende Rechtsgeschäfte übertragen werden.
Die Vollmacht soll durch unseren Tod nicht erlöschen.
Der Bevollmächtigten ist eine Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen.
Die Vollmacht wird zeitlich beschränkt auf die Zeit vom … bis zum … (13 Monate).
Der Notar hat die Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen der Vollmacht abschließend noch einmal ausführlich belehrt. Die Erschienenen sind sich der Tragweite der Vollmacht bewusst und wünschen gleichwohl die Beurkundung der Vereinbarung auch unter Inkaufnahme möglicher zukünftig daraus erwachsener Nachteile.
Das Protokoll ist den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben: