Zum 1.1.2023 ist die umfassende Neuregelung der Vorschriften zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft getreten.

Die Neuregelung stellt klar den Betroffenen in den Vordergrund und ist stärker an den Wünschen und Interessen des Betreuten bzw. Mündels orientiert.[1]

Für die Praxis besonders bedeutsam sind die zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Neuregelungen hinsichtlich der gerichtlichen Genehmigungserfordernisse und des Ehegattenvertretungsrechts in Gesundheitsangelegenheiten. Diese sind in einem eigenen Unterkapitel zusammengefasst und in einzelne eigenständige Paragraphen thematisch aufgeteilt.

Zur Neuregelung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vgl: Übersicht zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts; Ausführliche Informationen zum neuen Recht finden Sie in Ihrem Deutschen Anwalt Office Premium im Handbuch: Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Kurze, 1. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag); dem aktuellen Recht angepasste Formulare finden Sie in Ihrem Deutschen Anwalt Office Premium in dem neuen Formularhandbuch: Anwaltformulare Vorsorgevollmachten, Horn (Hrsg.), 2. Aufl. 2023 (zerb verlag).

[1] Vgl. hierzu ausführlich Horn, ZEV 2020, 748.

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