Erhöhte Kosten für Krankheit, Behinderung oder Alter sind grundsätzlich abzugsfähig. Erhöhte Aufwendungen können insbesondere aus Krankheit, einem Unfall, Alter, Pflegebedürftigkeit, etc. resultieren. Im Einzelfall können derartige Aufwendungen auch aufgrund einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung entstehen.

 
Wichtig

Wichtig ist, dass ein Mehrbedarf konkret dargelegt werden muss. Eine pauschale Berücksichtigung ist nicht möglich. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Ausgaben zur Deckung des Mehrbedarfs gründlich zu belegen. Ferner sind die Mehrbedarfskosten auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit zu überprüfen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge