Maßnahme | wann |
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Weitergabe der Entlastung und Ausweisung (§ 26 Abs. 7 EWPBG) | im Rahmen der Jahresabrechnung |
Anpassung der Vorschüsse (§ 26 Abs. 8 EWPBG) | auf Verlangen eines Wohnungseigentümers |
Informationen (§ 26 Abs. 7 EWPBG) | unverzüglich nach Zugang der Informationen nach § 3 Abs. 3 Satz 3 EWPBG oder § 11 Abs. 4 Satz 1 EWPBG |
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