Änderung der Auslegung?
Es wäre vorstellbar, dass die Gerichte in der derzeitigen Lage und wegen der geänderten Rahmenbedingungen nach einer Auslegung zu anderen Vertragsinhalten kommen. Denn die Heizperiode, die Temperaturen und die Heizzeiten sind vom Schrifttum und der Rechtsprechung für einen "Normalfall" beschrieben worden.
Es wäre möglich, jedenfalls vorübergehend dann zu einem anderen Auslegungsergebnis zu kommen, wenn sich, wie jetzt, die Dinge stark geändert haben. Ich selbst halte dies sogar für naheliegend: Besondere Umstände verlangen es, bislang für richtig erachtete Ergebnisse auf den Prüfstand zu stellen.
Ob es so kommt, können die Mietvertragsparteien allerdings nicht wissen. Sie können sich aber ggf. darauf berufen, dass es auch in anderen Bereichen Änderungen gibt. Beispielsweise ist zu hören, im Plenarsaal des Bundestages solle die Klimatisierung verringert werden und im Winter die Temperatur auf bis zu 20°C sinken. Auch bei Licht und Warmwasser soll gespart werden. Diese Änderungen lassen sich z. B. für eine geänderte Sichtweise der Bevölkerung ins Feld führen.