Rz. 557
Körperschaftsteuer wird erhoben auf den Gewinn (profits) des gesetzlichen Gewinnermittlungszeitraums. Gewinnermittlungszeitraum für steuerliche Zwecke ist die gesetzliche accounting period. Diese kann von dem selbst gewählten Wirtschaftsjahr der Gesellschaft (period of account) abweichen und ist nicht mit dem Steuerjahr für englische Körperschaften vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres identisch. Wählt die Gesellschaft ein zwölfmonatiges Wirtschaftsjahr, deckt sich dies mit dem gesetzlichen Gewinnermittlungszeitraum.
Rz. 558
Nach den allgemeinen Regeln der Einkommensermittlung wird das Einkommen von natürlichen Personen und Körperschaften getrennt nach verschiedenen Einkunftsarten ermittelt, die jede wiederum eigenständige Ermittlungsregeln des steuerpflichtigen Einkommens vorsehen. Eine dem deutschen § 8 Abs. 2 KStG entsprechende Regelung, die alle Einkünfte unabhängig von der Betätigungsform als gewerbliche Einkünfte qualifiziert, gibt es im Schedulensystem nicht. Eine Ltd. mit Mieteinkünften erziehlt also "income from property" und nicht "gewerbliche Einkünfte" (income from trade), so dass auch deren Ermittlung den gleichen Regeln wie bei der natürlichen Person folgt. Man spricht insofern von den Überbleibseln der Schedulenbesteuerung, da ein verklammerndes allgemeines Prinzip zur Zurechnung von Einkünften, dem Realisations- oder Zuflusszeitpunkt von Einkünften oder der Ermittlung von Betriebsausgaben nicht besteht. Das vereinfachte Ermittlungsschema lautet wie folgt:
Erträge und Gewinne
▪ |
Geschäftsgewinne (income from trade) |
▪ |
Zinserträge |
▪ |
Immobilienerträge |
▪ |
Einkünfte aus ausländischen Quellen (z.B. Immobilien, Beteiligungen) |
▪ |
Kapitalerträge |
▪ |
sonstiges Einkommen |
abzüglich: Absetzungen
▪ |
Verlustausgleich |
▪ |
Verwaltungsaufwendungen |
▪ |
abziehbaren Spenden |
= Körperschaftsteuerliches Einkommen
* KSt-Steuersatz
./. Steuerabzugsbeträge
= fällige KSt-Steuer
Rz. 559
Die im wirtschaftlichen Geschäftsverkehr tätige Ltd. erzielt hauptsächlich gewerbliche Einkünfte (Geschäftsgewinne – income from a trade), Mieteinkünfte (income from property) und Kapitaleinkünfte (investment income). Auf die Grundlagen und Besonderheiten der Einkommensermittlung im Hinblick auf die steuerliche Gewinnermittlung kann im Rahmen der Darstellung aber nicht weiter eingegangen werden, es soll nur auf einige Einzelheiten für die "gewerblichen Einkünfte" hingewiesen werden.
Rz. 560
Es werden auch Veräußerungsgewinne, die für natürliche Personen nach dem Taxation of Capital Gains Act abweichend ermittelt und besteuert werden, als Teil des steuerpflichtigen Einkommens der Ltd. angesehen. Grundsätzlich geht das englische Recht davon aus, dass zwischen "Einkommen" und "Veräußerungsgewinnen" eine Wesensverschiedenheit besteht. "Einkommen" umschreibt grundsätzlich die laufende Fruchtziehung in Form von Einkünften aus einer Einkunftsquelle und der "Veräußerungsgewinn" die Weitergabe oder Auflösung der Einkunftsquelle. Hierbei ist hauptsächlich zu beachten, dass die handelsrechtlichen Abschreibungen und der handelsrechtliche Buchwert steuerlich nicht relevant sind und durch die eigenständige Methode der Veräußerungsgewinnermittlung ersetzt werden.