Für Kindererziehungszeiten in den neuen Bundesländern wird die gleiche Anzahl Entgeltpunkte vergeben wie für eine Erziehung in den alten Bundesländern.

Für seit 1.4.1995 versicherungspflichtige Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege im Beitrittsgebiet ist – je nach Pflegegrad und Art des Leistungsbezugs des Pflegebedürftigen bzw. bis 31.12.2016 in Abhängigkeit von der Pflegestufe und zeitlichem Umfang der Pflege – als Verdienst ein fiktiver Prozentwert der Bezugsgröße (Ost) maßgebend.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge