Leitsatz

In der Übergabe eines Exposés kann zwar ein schlüssiges Angebot des Maklers zum Abschluss eines Maklervertrags liegen. In der Fortsetzung des laufenden Gesprächs durch den Kaufinteressenten liegt aber noch nicht die schlüssige Annahme, weil der Makler nicht davon ausgehen kann, dass der Kaufinteressent sogleich nach der Übergabe die in dem Exposé aufgeführte Courtageforderung zur Kenntnis genommen hat. Eine Maklercourtage für Vermittlungstätigkeit - also für das bewusste, finale Herbeiführen der Abschlussbereitschaft des Vertragspartners des künftigen Hauptvertrags - setzt eine für den Erwerb wesentliche Maklerleistung voraus.

 

Link zur Entscheidung

Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 21.07.2006, 14 U 55/06

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