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Ersetzung der Zustimmung zu baulichen Veränderungen durch einfachen Mehrheitsbeschluss (gem. entsprechender Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung); hier: Wintergartenerrichtung auf Balkonen

Dr. Wolf-Dietrich Deckert†
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Normenkette

§ 22 Abs. 1 WEG

 

Kommentar

1. Ersetzt die Gemeinschaftsordnung das Erfordernis der Zustimmung benachteiligter Wohnungseigentümer zu baulichen Veränderungen durch einfachen Mehrheitsbeschluss, so muss dieser sachliche Gründe haben und darf die nicht zustimmenden Wohnungseigentümer nicht unbillig benachteiligen.

2. Vorliegend wurde mehrheitlich Eigentümern mit Wohnungen zur Straße hin gestattet, auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko auf freiwilliger Basis auf ihren Balkonen Wintergärten errichten zu dürfen; mitbeschlossen wurde, dass sich die Eigentümer verpflichten müssten, für einheitliche Durchführung der Umbaumaßnahmen zu sorgen und auch gemeinschaftlich die Abwicklung der Arbeiten zu überwachen und zu betreuen hätten.

Die Beschlussanfechtung hatte in allen drei Instanzen Erfolg.

Bei Eröffnung der Möglichkeit, eine bauliche Veränderung mehrheitlich gegen das Votum einzelner Eigentümer zu beschließen, müssen die nicht zustimmenden Wohnungseigentümer darauf vertrauen können, dass eine ihre Rechte beeinträchtigende Beschlussfassung nicht ohne weiteres nach Belieben der Mehrheit vorgenommen werden kann. Ein solcher Beschluss kann deshalb nur Bestand haben, wenn auch hier sachliche Gründe für die Beschlussfassung vorliegen und die nicht zustimmenden Wohnungseigentümer nicht unbillig benachteiligt werden (wie BayObLG, NJW-RR 1990, 209).

Da es bei der Beschlussfassung über bauliche Veränderungen um weitreichende Maßnahmen mit großer Bedeutung für die Gemeinschaft geht, entspricht die Interessenlage auch bei hier vereinbarter und möglicher Mehrheitsbeschlussfassung dem bereits vom BGH entschiedenen Sachverhalt, wonach in einer Gemeinschaftsordnung die Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels durch qualifizierten bzw. absoluten Mehrheitsbeschluss nur mit Einschränkung...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Zustimmung zu baulicher Veränderung; Ersetzung durch Mehrheitsbeschluss  Leitsatz (amtlich) Ersetzt die Gemeinschaftsordnung das Erfordernis der Zustimmung benachteiligter Wohnungseigentümer zu baulichen Veränderungen ...

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