Rz. 469

Von den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterscheiden ist der Stand der Technik und Wissenschaft. Darunter sind die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu verstehen, auch wenn sie in die betriebliche Praxis noch keinen Eingang gefunden haben. Etwas anderes ist auch der in § 22 Abs. 2 WEG genannte Stand der Technik. Unter "Stand der Technik" ist das Niveau einer anerkannten und in der Praxis bewährten, fortschrittlichen technischen Entwicklung zu verstehen, die das Erreichen des in § 22 Abs. 2 WEG gesetzlich vorgegebenen Ziels gesichert erscheinen lässt. Anders als der Begriff der "anerkannten Regeln der Technik" soll das erhöhte Anforderungsniveau dazu dienen, "Streit über den mit einer bestimmten Maßnahme erreichbaren Grad der Modernisierung zu vermeiden". Maßnahmen, die dem "Stand von Wissenschaft und Technik" entsprechen, sind nicht gemeint.

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