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Auf die Form des Testaments und des Erbvertrages wird das Haager Übereinkommen[7] angewandt.

[7] Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, abgeschlossen in Den Haag am 5.10.1961, in Estland ratifiziert am 25.3.1998.

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