Die Instandhaltung und Instandsetzung ist ebenfalls Sache des Vermieters. Die hierfür erforderlichen Kosten sind grundsätzlich nicht umlagefähig. Jedoch kann im Rahmen der sog. Bagatellschadensklausel vereinbart werden, dass der Mieter die Kleinreparaturen an der Etagenheizung zu tragen hat.

 

Checkliste Fristenplan Instand­setzung

 
Fristenplan für die Instandsetzungsmaßnahmen vorbereitet
Fristenplan mit technischem Fachpersonal abgesprochen
Fristenplan mit dem Eigentümer erörtert
Instandsetzungsmaßnahmen mit dem Eigentümer vereinbart
Termine für Instandsetzungsmaßnahmen auf ­Wiedervorlage
Termine dem Eigentümer schriftlich bestätigt
Termine für die Bereitstellung der Geldmittel schriftlich bestätigt
Weitergeleitet an Checkliste Auftragserteilung
Auftrag 1:
Auftrag 2:
Auftrag 3:
Auftrag 4:

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge