(1) Die Leistungserklärung gibt die Leistung von Bauprodukten in Bezug auf die Wesentlichen Merkmale dieser Produkte gemäß den einschlägigen harmonisierten technischen Spezifikationen an.
(2) Die Leistungserklärung enthält insbesondere folgende Angaben:
a) |
den Verweis auf den Produkttyp, für den die Leistungserklärung erstellt wurde; |
b) |
das System oder die Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts gemäß Anhang V; |
c) |
die Referenznummer und das Ausgabedatum der harmonisierten Norm oder der Europäischen Technischen Bewertung, die zur Bewertung der einzelnen Wesentlichen Merkmale verwendet wurde;[1] |
d) |
soweit zutreffend, die Referenznummer der verwendeten Spezifischen Technischen Dokumentation und die Anforderungen, die das Produkt nach Angaben des Herstellers erfüllt.[2] |
(3) Zusätzlich enthält die Leistungserklärung Folgendes:
a) |
den Verwendungszweck beziehungsweise die Verwendungszwecke des Bauprodukts gemäß der anwendbaren harmonisierten technischen Spezifikation; |
b) |
die Liste der Wesentlichen Merkmale, die in diesen harmonisierten technischen Spezifikationen für den erklärten Verwendungszweck beziehungsweise die erklärten Verwendungszwecke festgelegt wurden; |
c) |
die Leistung von zumindest einem der Wesentlichen Merkmale des Bauprodukts, die für den erklärten Verwendungszweck beziehungsweise die erklärten Verwendungszwecke relevant sind; |
d) |
soweit zutreffend, die Leistung des Bauprodukts nach Stufen oder Klassen oder in einer Beschreibung, falls erforderlich auf der Grundlage einer Berechnung in Bezug auf seine Wesentlichen Merkmale, die gemäß Artikel 3 Absatz 3 bestimmt wurden;[3] |
f) |
für die aufgelisteten Wesentlichen Merkmale, für die keine Leistung erklärt wird, die Buchstaben "NPD" (No Performance Determined/keine Leistung festgestellt);[4] |
(4) Die Leistungserklärung wird unter Verwendung des Musters in Anhang III erstellt.
(5) Die in Artikel 31 beziehungsweise Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannten Informationen werden zusammen mit der Leistungserklärung zur Verfügung gestellt.
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