Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsmittel. Unionsmarke. Widerspruchsverfahren. Rücknahme des Widerspruchs. Gegenstandslos gewordene Rechtsmittel. Erledigung. Kosten
Beteiligte
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) |
Tenor
1. Die vorliegenden Rechtsmittel sind in der Hauptsache erledigt.
2. Die Vans Inc., die Deichmann SE und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
Tatbestand
In den verbundenen Rechtssachen
betreffend zwei Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 18. Februar 2019,
Vans Inc. mit Sitz in Costa Mesa (Vereinigte Staaten), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Hirsch und M. Metzner,
Rechtsmittelführerin,
andere Parteien des Verfahrens:
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vertreten durch A. Söder als Bevollmächtigte,
Beklagter im ersten Rechtszug,
Deichmann SE mit Sitz in Essen (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Onken,
Streithelferin im ersten Rechtszug (C-123/19 P) und Klägerin im ersten Rechtszug (C-125/19 P),
erlässt
DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten M. Safjan, der Richterin C. Toader und des Richters N. Jääskinen (Berichterstatter),
Generalanwalt: G. Hogan,
Kanzler: A. Calot Escobar,
aufgrund der nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Entscheidung, gemäß Art. 149 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, der nach ihrem Art. 190 auf das Rechtsmittelverfahren anzuwenden ist, durch mit Gründen versehenen Beschluss zu entscheiden,
folgenden
Beschluss
Entscheidungsgründe
Rz. 1
Mit ihren Rechtsmitteln beantragt die Vans Inc. die Aufhebung der Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 6. Dezember 2018, Vans/EUIPO – Deichmann (V) (T-817/16, nicht veröffentlicht, im Folgenden: in der Rechtssache C-123/19 P angefochtenes Urteil, EU:T:2018:880), und vom 6. Dezember 2018, Deichmann/EUIPO – Vans (V) (T-848/16, im Folgenden: in der Rechtssache C-125/19 P angefochtenes Urteil, EU:T:2018:884), mit denen das Gericht zum einen in der Rechtssache T-817/16 ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 19. September 2016 (Sache R 2030/2015-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Deichmann SE und Vans (im Folgenden: Entscheidung vom 19. September 2016) abgewiesen und zum anderen in der Rechtssache T-848/16 der Klage von Deichmann auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. September 2016 (Sache R 2129/2015-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Deichmann und Vans (im Folgenden: Entscheidung von 20. September 2016) stattgegeben hatte.
Vorgeschichte der Rechtsstreitigkeiten, angefochtenes Urteil in der Rechtssache C-123/19 P und angefochtenes Urteil in der Rechtssache C-125/19 P
Rz. 2
Auf der einen Seite geht die Rechtssache T-817/16 auf die Anmeldung des folgenden Bildzeichens als Unionsmarke vom 14. September 2011 durch Vans zurück:
Rz. 3
Am 10. November 2011 legte Deichmann gegen die Eintragung der angemeldeten Marke Widerspruch ein. Der Widerspruch war auf die internationale Registrierung Nr. 708408 vom 13. Januar 1999, verlängert bis zum 13. Januar 2019, in der die Europäische Union benannt ist, gestützt.
Rz. 4
Am 16. September 2015 gab die Widerspruchsabteilung des EUIPO dem Widerspruch teilweise statt.
Rz. 5
Am 7. Oktober 2015 legte Vans gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, soweit diese dem Widerspruch stattgegeben hatte, Beschwerde ein.
Rz. 6
Mit Entscheidung vom 19. September 2016 wies die Vierte Beschwerdekammer des EUIPO zum einen die Beschwerde von Vans zurück und gab zum anderen der Anschlussbeschwerde von Deichmann teilweise statt.
Rz. 7
Mit Klageschrift, die am 21. November 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat Vans die Aufhebung der Entscheidung vom 19. September 2016 beantragt.
Rz. 8
Mit dem in der Rechtssache C-123/19 P angefochtenen Urteil hat das Gericht die Klage von Vans abgewiesen und ihr die Verfahrenskosten auferlegt.
Rz. 9
Auf der anderen Seite geht die Rechtssache T-816/16 auf die Anmeldung des folgenden Bildzeichens als Unionsmarke vom 17. Oktober 2011 durch Vans zurück:
Rz. 10
Am 21. Februar 2012 legte Deichmann gegen die Eintragung der angemeldeten Marke Widerspruch ein. Der Widerspruch war auf die internationalen Registrierungen Nrn. 937479 und 937526 vom 10. August 2007 sowie Nr. 937528 vom 13. August 2007, in denen die Europäische Union benannt ist, gestützt.
Rz. 11
Am 28. September 2015 wies die Widerspruchsabteilung des EUIPO den Widerspruch zurück.
Rz. 12
Am 21. Oktober 2015 legte Deichmann gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung Beschwerde ein.
Rz. 13
Mit Entscheidung vom 20. September 2016 wies die Vierte Beschwerdekammer des EUIPO die Beschwerde von Deichmann zurück.
Rz. 14
Mit Klageschrift, die am 1. Dezember 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat Deichmann die Aufhebung der Entscheidung vom 2...