Entscheidungsstichwort (Thema)

Verbindung

 

Beteiligte

Dittrich

Bundesrepublik Deutschland

Jörg-Detlef Müller

Karen Dittrich

Robert Klinke

 

Tenor

Die Rechtssachen C-124/11, C-125/11 und C-143/11 werden zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren sowie zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom 28. Oktober 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 9. März 2011, in dem Verfahren

Bundesrepublik Deutschland

gegen

Karen Dittrich,

in der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom 28. Oktober 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 9. März 2011, in dem Verfahren

Bundesrepublik Deutschland

gegen

Robert Klinke

und in der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom 28. Oktober 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 24. März 2011, in dem Verfahren

Jörg-Detlef Müller

gegen

Bundesrepublik Deutschland

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Ersten Generalanwalts Y. Bot

folgenden

Beschluss

 

Entscheidungsgründe

Rz. 1

Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16).

Rz. 2

Da die genannten Rechtssachen ihrem Gegenstand nach miteinander im Zusammenhang stehen, sind sie gemäß Art. 43 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren sowie zu gemeinsamer Entscheidung zu verbinden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2828031

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