Entscheidungsstichwort (Thema)
Systeme der sozialen Sicherheit. Anwendung auf Wanderarbeitnehmer, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt waren und in einem anderen Mitgliedstaat erkrankten, auch wenn dort vor der Erkrankung nicht gearbeitet wurde
Leitsatz (amtlich)
Art 19 der EWGV 1408/71 vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die EWGV 2001/83 vom 2.6.1983 kodifizierten Fassung ist auf einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats anwendbar, der, nachdem er in einem Mitgliedstaat eine unselbständige Beschäftigung ausgeübt hatte, in einem anderen Mitgliedstaat Wohnung nahm und dort erkrankt ist, auch wenn er dort vor seiner Erkrankung nicht gearbeitet hatte.
Normenkette
EWGV 1408/71 Art. 19; EWGVtr Art. 51
Beteiligte
Vereinigtes Königreich (Chief Adjudication Officer) |
Anne Maria Twomey |
Fundstellen
EuGHE I 1992, 1823 |
SozR, 3 |
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