Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmittel. Nichtigkeitsklage. Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft. Beschluss (EU) 2020/135. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland. Auswirkungen dieses Abkommens auf den Status als Bürger der Europäischen Union und der damit verbundenen Rechte für diese Staatsangehörigen. Klagebefugnis. Voraussetzungen. Rechtsschutzinteresse

 

Normenkette

AEUV Art. 263 Abs. 4

 

Beteiligte

Shindler u.a./ Rat

 

Tenor

1.Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.Herr Harry Shindler, Herr Christopher David Randolph, Herr Douglas Edward Watson, Herr Michael Charles Strawson, Frau Hilary Elizabeth Walker, Frau Sarah Caroline Griffiths, Herr James Graham Cherrill, Frau Anita Ruddell Tuttell, Frau Joséphine French und Herr William John Tobbin tragen die Kosten.

 

Tatbestand

In der Rechtssache C-501/21 P

betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 13. August 2021,

Harry Shindler,wohnhaft in San Benedetto del Tronto (Italien),

Christopher David Randolph,wohnhaft in Ballinlassa, Belcarra, Castlebar (Irland),

Douglas Edward Watson,wohnhaft in Beaumont (Frankreich),

Michael Charles Strawson,wohnhaft in Serralongue (Frankreich),

Hilary Elizabeth Walker,wohnhaft in Cádiz (Spanien),

Sarah Caroline Griffiths,wohnhaft in Claviers (Frankreich),

James Graham Cherrill,wohnhaft in Sainte-Colombe-de-Duras (Frankreich),

Anita Ruddell Tuttell,wohnhaft in Fontaine-l’Étalon (Frankreich),

Joséphine French,wohnhaft in Oupia (Frankreich),

William John Tobbin,wohnhaft in Vannes (Frankreich),

vertreten durch J. Fouchet, Avocat,

Rechtsmittelführer,

andere Partei des Verfahrens:

Rat der Europäischen Union,vertreten durch M. Bauer, J. Ciantar und R. Meyer als Bevollmächtigte,

Beklagter im ersten Rechtszug,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Achte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten M. Safjan sowie der Richter N. Jääskinen (Berichterstatter) und M. Gavalec,

Generalanwalt: N. Emiliou,

Kanzler: A. Calot Escobar,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens,

aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,

folgendes

Urteil

 

Entscheidungsgründe

Rz. 1

Mit ihrem Rechtsmittel beantragen Herr Harry Shindler, Herr Christopher David Randolph, Herr Douglas Edward Watson, Herr Michael Charles Strawson, Frau Hilary Elizabeth Walker, Frau Sarah Caroline Griffiths, Herr James Graham Cherrill, Frau Anita Ruddell Tuttell, Frau Joséphine French und Herr William John Tobbin die Aufhebung des Beschlusses vom 8. Juni 2021, Shindler u. a./Rat (T-198/20, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2021:348), mit dem das Gericht ihre Klage auf vollständige oder teilweise Nichtigerklärung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 2020, L 29, S. 7, im Folgenden: Austrittsabkommen) und des Beschlusses (EU) 2020/135 des Rates vom 30. Januar 2020 über den Abschluss des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 2020, L 29, S. 1, im Folgenden: streitiger Beschluss) (im Folgenden zusammen: streitige Rechtsakte) als unzulässig abgewiesen hat.

Vorgeschichte des Rechtsstreits und streitige Rechtsakte

Rz. 2

Die Rechtsmittelführer sind Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, die in Irland, Spanien, Frankreich und Italien wohnhaft sind.

Rz. 3

Am 23. Juni 2016 stimmten die Bürger des Vereinigten Königreichs in einem Referendum für den Austritt ihres Staates aus der Europäischen Union.

Rz. 4

Am 29. März 2017 teilte das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat gemäß Art. 50 Abs. 2 EUV mit, dass es beabsichtige, aus der Union auszutreten.

Rz. 5

Am 24. Januar 2020 unterzeichneten die Vertreter der Union und des Vereinigten Königreichs das Austrittsabkommen.

Rz. 6

Am 30. Januar 2020 erließ der Rat der Europäischen Union den streitigen Beschluss. Gemäß Art. 1 dieses Beschlusses wurde das Austrittsabkommen im Namen der Union und der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt.

Rz. 7

Am 31. Januar 2020 trat das Vereinigte Königreich aus der Union und der Europäischen Atomgemeinschaft aus. Am 1. Februar 2020 trat das Austrittsabkommen in Kraft.

Verfahren vor dem Gericht und angefochtener Beschluss

Rz. 8

Mit am 30. März 2020 bei der Kanzlei des Gerichts eingereichter Klageschrift erhoben die Rechtsmittelführer Klage auf vollständige oder teilweise Nichtigerklärung der streitigen Rechtsakte.

Rz. 9

Mit am 21. April 2020 eingereichtem Schriftsatz ersuchten die Rechtsmittelführer das Gericht, Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof zu richten. Am 28. April 2020 beschloss der Präsident des Gerichts, diesen Schriftsatz nicht zu den Akten zu nehmen.

Rz. 10

Mit gesondertem Schriftsatz, der am 14....

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