Entscheidungsstichwort (Thema)
Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg. Verweigerung einer Fahrtvergünstigung für Lebensgefährten des gleichen Geschlechts. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Gleichbehandlung von Männern und Frauen
Beteiligte
Tenor
Die Weigerung eines Arbeitgebers, eine Fahrtvergünstigung für eine Person des gleichen Geschlechts, mit der der Arbeitnehmer eine feste Beziehung unterhält, zu gewähren, während eine solche Vergünstigung für den Ehepartner des Arbeitnehmers oder die Person des anderen Geschlechts, mit der der Arbeitnehmer eine feste nichteheliche Beziehung unterhält, gewährt wird, stellt keine durch Artikel 119 EG-Vertrag oder die Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen verbotene Diskriminierung dar.
Tatbestand
In der Rechtssache C-249/96
betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 177 EG-Vertrag vom Industrial Tribunal Southampton (Vereinigtes Königreich) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit
Lisa Jacqueline Grant
gegen
South-West Trains Ltd
vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung von Artikel 119 EG-Vertrag, der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (ABl. L 45, S. 19) und der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. L 39, S. 40)
erläßt
DER GERICHTSHOF
unter Mitwirkung des Präsidenten G. C. Rodríguez Iglesias, der Kammerpräsidenten C. Gulmann, H. Ragnemalm und M. Wathelet sowie der Richter G. F. Mancini, J. C. Moitinho de Almeida, P. J. G. Kapteyn, J. L. Murray, D. A. O. Edward, J.-P. Puissochet (Berichterstatter), G. Hirsch, P. Jann und L. Sevón,
Generalanwalt: M. B. Elmer
Kanzler: L. Hewlett, Verwaltungsrätin
unter Berücksichtigung der schriftlichen Erklärungen
- von Frau Grant, vertreten durch Cherie Booth, QC, sowie die Barrister Peter Duffy und Marie Demetriou,
- der South-West Trains Ltd, vertreten durch Nicholas Underhill, QC, und Barrister Murray Shanks,
- der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch John E. Collins vom Treasury Solicitor's Department als Bevollmächtigten im Beistand der Barrister Stephen Richards und David Anderson,
- der französichen Regierung, vertreten durch Catherine de Salins, Abteilungsleiterin in der Direktion für Rechtsfragen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, und Anne de Bourgoing, Chargé de mission in derselben Direktion, als Bevollmächtigte,
- der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Christopher Docksey, Marie Wolfcarius und Carmel O'Reilly, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte,
aufgrund des Sitzungsberichts,
nach Anhörung der mündlichen Ausführungen von Frau Grant, vertreten durch Cherie Booth, Peter Duffy und Marie Demetriou, der South-West Trains Ltd, vertreten durch Nicholas Underhill und Murray Shanks, der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch John E. Collins, David Anderson und Patrick Elias, QC, und der Kommission, vertreten durch Carmel O'Reilly und Marie Wolfcarius, in der Sitzung vom 9. Juli 1997,
nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 30. September 1997,
folgendes
Urteil
Entscheidungsgründe
1.
Das Industrial Tribunal Southampton hat mit Entscheidung vom 19. Juli 1996, beim Gerichtshof eingegangen am 22. Juli 1996, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag sechs Fragen nach der Auslegung von Artikel 119 des Vertrages, der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (ABl. L 45, S. 19) und der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. L 39, S. 40) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
2.
Diese Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen Frau Grant und ihrem Arbeitgeber, der South-West Trains Ltd (im folgenden: SWT), über deren Weigerung, der Lebenspartnerin von Frau Grant Fahrtvergünstigungen zu gewähren.
3.
Frau Grant ist Angestellte der SWT, einer Eisenbahngesellschaft in der Region Southampton.
4.
Klausel 18 ihres Arbeitsvertrags mit der Überschrift „Fahrtvergünstigungen” bestimmt:
„Ihnen werden Fahrtvergünstigungen in Form von Freifahrten und Fahrten zum ermäßigten Tarif ...