Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsverletzung durch Nichtumsetzung einer Richtlinie. Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten

 

Leitsatz (amtlich)

Das Königreich der Niederlande hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen, daß es nicht innerhalb der festgesetzten Fristen alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsmaßnahmen erlassen hat, um Art. 5 Abs. 1 Buchst. c dritter Gedankenstrich, Art. 8 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 1 der EWGRL 501/82 des Rates vom 24.6.1982 über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten nachzukommen.

 

Normenkette

RL 82/501 Art. 5 Abs. 1 Buchst.c, Art. 8 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1

 

Beteiligte

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Königreich der Niederlande

 

Fundstellen

EuGHE I 1992, 3265

EuGH-Tätigk 1992, Nr 15, 11

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